Weg 1
Über den Arbeitgeber
Dein Betrieb kann Gesundheitsangebote bezahlen – bis zu 600 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Für Dich kostenlos, für den Betrieb steuerlich begünstigt.
So läuft das abKurz: Für Einzelgespräche nicht. Über den Arbeitgeber und über das Bonusprogramm Deiner Kasse aber schon. Hier steht ehrlich, was geht und was nicht.
Meine Einzelgespräche, die Paarbegleitung und die Körperarbeit sind private Selbstzahlerleistungen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie nicht – auch nicht anteilig.
Das sage ich Dir lieber vorher, als dass Du Dich hinterher ärgerst.
Beide funktionieren anders und haben unterschiedliche Voraussetzungen. Wichtig: Es geht dabei nie um die Erstattung eines Einzelgesprächs, sondern um Angebote über den Arbeitgeber und um das Bonusprogramm Deiner Kasse.
Weg 1
Dein Betrieb kann Gesundheitsangebote bezahlen – bis zu 600 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Für Dich kostenlos, für den Betrieb steuerlich begünstigt.
So läuft das abWeg 2
Fast jede Kasse hat ein Bonusheft oder eine App. Für gesundheitsbewusstes Verhalten sammelst Du Punkte und bekommst am Jahresende Geld oder Sachprämien.
So läuft das abWeg 1 im Detail
Der unkomplizierteste Weg, und der wird am häufigsten übersehen. Dein Arbeitgeber kann Gesundheitsangebote für Dich bezahlen. Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr bleiben dabei steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Für Dich heißt das: Du zahlst nichts und musst nichts einreichen. Der Betrieb bezahlt direkt.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen (§ 20b SGB V). Dafür gibt es regionale Koordinierungsstellen, an die sich Betriebe direkt wenden können. Dort wird auch geklärt, welche Kasse im konkreten Fall zuständig ist.
Für Deinen Betrieb heißt das: Die Beratung kostet nichts und der erste Schritt ist ein Anruf.
Sprich Deine Personalabteilung oder Führungskraft an. Viele Betriebe wissen gar nicht, dass es diesen Freibetrag gibt, oder schöpfen ihn nicht aus. Wenn Interesse besteht, melde ich mich gern direkt bei Euch und mache einen Vorschlag.
Weg 2 im Detail
Fast jede gesetzliche Kasse hat ein Bonusprogramm – als Heft oder in der App. Du sammelst Punkte für gesundheitsbewusstes Verhalten und bekommst am Jahresende Geld oder eine Prämie.
Was zählt und wie viel es gibt, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Häufig anrechenbar sind Vorsorgeuntersuchungen, Mitgliedschaften im Sportverein oder Fitnessstudio und eben auch die Teilnahme an Gesundheitskursen.
Das lässt sich oft mit anderen Leistungen kombinieren – frag bei Deiner Kasse kurz nach, was bei Dir angerechnet wird.
Häufige Fragen
Nein. Einzelgespräche, Paarbegleitung und Körperarbeit sind Privatleistungen. Es gibt dafür keine Abrechnungsmöglichkeit über die gesetzliche Krankenkasse.
Wenn Dir Kostenerstattung wichtig ist, ist der Weg über Deinen Arbeitgeber der passende.
Private Versicherungen und Zusatzversicherungen haben eigene Regeln, die stark vom Tarif abhängen. Manche Tarife erstatten Präventions- oder Heilpraktikerleistungen, andere gar nichts.
Da hilft nur eins: einmal in Deinen Tarif schauen oder direkt bei Deiner Versicherung anrufen, bevor Du buchst.
Das kommt auf Deine Situation an und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn Du Rechnungen aufbewahrst, kannst Du das mit Deinem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen.
Ich bin kein Steuerberater und darf dazu nicht beraten – die Rechnung bekommst Du aber selbstverständlich immer.
Das hängt von Deiner Kasse ab. Wenn Du digital über die App einreichst, geht es meist recht zügig. Bei Rückfragen der Kasse kann es länger dauern.
Ruf einfach an. Wir klären in 30 Minuten kostenlos, welcher Weg für Dich Sinn ergibt – oder ob es ohne Kasse einfacher ist.